Kinderbetreuung

Landesprogramm zur Sprachförderung ersetzt Bundesprogramm »Sprach-Kitas«

Ab Juli 2023 soll das Landesprogramm »Alltagsintegrierte sprachliche Bildung« das Bundesprogramm »Sprach-Kitas« ersetzen. Dafür stehen im Doppelhaushalt 2023/2024 insgesamt 10,7 Millionen Euro zur Verfügung. Die Details des Landesprogramms sind noch in der Abstimmung. Eine 1:1-Überführung des zum 30. Juni 2023 auslaufenden Bundesprogramms »Sprach-Kitas« wird nicht erfolgen.

»Der Bund hat die Sprach-Kitas einfach beerdigt und sich damit von einer verlässlichen Politik für benachteiligte Kinder verabschiedet. Jetzt springen wir als Land ein. Wir lassen unsere Kitas mit dieser Aufgabe nicht allein. Frühkindliche sprachliche Bildung von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf legt das Fundament für den späteren schulischen und beruflichen Erfolg. Was wir in der Kita an Förderung jetzt versäumen, wird uns morgen in der Schule das Doppelte und Dreifache kosten«, machte Kultusminister Christian Piwarz deutlich.

Die Sprachförderung ist in allen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ein Schwerpunkt im pädagogischen Bildungsalltag. Das soll weiter verstärkt werden. Es wird ein landesweites Angebot geschaffen, welches neben einer zentralen Koordinierungsstelle insbesondere in allen Gebietskörperschaften verortete Personalstellen für Sprachmentoren beinhaltet. Damit soll landesweit eine bedarfsgerechte fachliche Begleitung aller Kindertageseinrichtungen, auch der Horte und der Kindertagespflegestellen, ermöglicht werden. Im Zusammenspiel mit der ab August geplanten Personalschlüsselverbesserung ist mehr pädagogische Arbeit am Kind möglich und darüber hinaus steht ein landesweites Netzwerk zur Qualifizierung der Fachkräfte und Qualitätsentwicklung zur Verfügung.

Seit 2016 unterstützte das Bundesprogramm »Sprach-Kitas« rund 10 Prozent der Kitas im Freistaat mit zusätzlichem Fachpersonal. Als Erwachsenenbildner übernahmen diese besonders geschulten Sprachfachkräfte die Weiterqualifizierung des Personals innerhalb ihrer Kita. In Sachsen profitieren 359 Einrichtungen vom Förderprogramm »Sprach-Kitas- Weil Sprache der Schlüssel zu Welt ist«. In den Einrichtungen befinden sich 418 geförderte Sprachfachkräfte. Die Fachkräfte des Bundesprogrammes können durch die Träger im Rahmen der Sächsischen Qualitätsverordnung weiter beschäftigt werden. Diese rechtlichen Regelungen wurden sehr frühzeitig vom Freistaat installiert.

Hintergrund: Mehr Geld für Kitas im Doppelhaushalt 2023/2024

Die Haushaltsmittel für die gesetzlichen Leistungen erhöhen sich im Jahr 2023 von gegenwärtig knapp 829 Millionen Euro auf rund 891 Millionen Euro und auf rund 927 Millionen Euro im Jahr 2024.

Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) des Bundes stehen im Jahr 2023 rund 88,5 Millionen Euro sowie im Jahr 2024 knapp 94 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Bundesmittel sollen insbesondere genutzt werden, um den Personalschlüssel in den Kindertageseinrichtungen weiter zu verbessern. Etwa 1.000 zusätzliche pädagogische Fachkräfte können somit an Kindertageseinrichtungen beschäftigt werden. Ziel ist es, die pädagogische Arbeit gemäß dem Sächsischen Bildungsplan in den Themenbereichen Gesundheitsbildung und motorische Entwicklung, alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Schulvorbereitung sowie Demokratievermittlung und Medienkompetenz weiter zu stärken.

Zudem wird zum Ausgleich gestiegener Personal- und Sachkosten der Kommunen beim Betrieb von Kitas der Landeszuschuss um 200 Euro je 9-Stunden-Platz erhöht. Damit werden die Gemeinden entlastet und sichergestellt, dass der Freistaat sich weiterhin angemessen an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung beteiligt.