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Erfolg für CDU: Besucherbergwerke und Heilquellen werden nun doch als Befreiungstatbestände im Sächsischen Wassergesetz verankert

Zwönitz, 01.12.2022. Im Regierungsentwurf der Staatsregierung war im Haushaltsbegleitgesetz auch eine Änderung des Sächsischen Wassergesetzes vorgesehen, der u. a. vorsah, dass Besucherbergwerke und Heilquellen (Kurbäder) nicht mehr von der Zahlung der Wasserentnahmeabgabe befreit werden sollten. Im Rahmen der Koalitionsabstimmungen sowie im parlamentarischen Verfahren konnte die CDU hier Änderungen und Verbesserungen erzielen.

Dazu sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Tom Unger MdL: Es ist ein großer politischer Erfolg, dass es uns als CDU in den Verhandlungen gelungen ist, die Ausnahme- und Befreiungstatbestände für Besucherbergwerke sowie Heilquellen und Kurbäder wieder im Sächsischen Wassergesetz zu verankern. Das ist insbesondere für die Kur- und Thermenregion und Tourismusstandort/Erholungsstandort Erzgebirge von essentieller Bedeutung. Weiterhin ist es uns als CDU gelungen, die im Regierungsentwurf vorgesehene automatische dynamisierte Inflationsanpassung der allgemeinen Wasserentnahmeabgabe zu streichen. Allerdings bleibt ein großer Wermutstropfen: Mit der Beibehaltung der allgemeinen Wasserentnahmeabgabe in Höhe von 0,015 Euro/cbm konnten wir uns gegen den starken Widerstand der GRÜNEN leider nicht durchsetzen. Die im Wassergesetz im Regierungsentwurf vorgesehene Erhöhung auf 0,056 Euro/cbm wird letztendlich dazu führen, dass die Wasserversorger die Gebühren für die Verbraucher erhöhen werden. Das ist aufgrund der aktuellen schon extrem hohen Energiepreise für die Bürger das absolut falsche politische Signal.

Hintergrund: Aktuell laufen die Beratungen der Fachausschüsse im Sächsischen Landtag zum Doppelhaushalt 2023/2024 für den Freistaat Sachsen. Während des gesamten Prozesses werden zahlreiche Änderungsanträge der verschiedenen Fraktionen diskutiert, abgewogen und abgestimmt. Die abschließenden Haushaltsberatungen und finalen Abstimmungen des Landtages zum Doppelhaushalt, Haushaltsgesetz und Haushaltsbegleitgesetz finden am 19. und 20. Dezember 2022 statt.